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Gewerbliche Nutzung von Suchen.Expert

Unternehmen, Selbstständige und sonstige gewerblich oder beruflich handelnde Nutzer sind für die von ihnen veröffentlichten Angebote sowie für die daraus entstehenden Rechtsgeschäfte grundsätzlich selbst verantwortlich.

Angaben zu Anbieter, Ware oder Dienstleistung, Zustand, Preis, Steuern, Versandkosten, Lieferbedingungen, Lieferzeit und Verfügbarkeit müssen – soweit sie für das jeweilige Angebot relevant sind – richtig, vollständig und verständlich sein.

1. Angebote gegenüber Verbrauchern

Wer Waren oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbietet, muss zusätzliche verbraucherschützende Vorschriften beachten.

Je nach Art des Angebots können insbesondere gelten:

vorvertragliche Informationspflichten,
Vorschriften über Preisangaben,
Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen,
gesetzliche Mängelrechte,
Anforderungen an Produktsicherheit und Produktkennzeichnung sowie
gegebenenfalls Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Bei Fernabsatzverträgen müssen Unternehmer Verbrauchern vor Abgabe ihrer Vertragserklärung insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über Ware oder Dienstleistung, Identität und Kontaktdaten des Unternehmers, Preise und weitere Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Art. 246a EGBGB.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich nach § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Das Gesetz sieht jedoch verschiedene Ausnahmen vor.

2. Preise und Preisangaben

Wer gegenüber Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen unter Angabe eines Preises anbietet, muss die Vorschriften der Preisangabenverordnung beachten.

Soweit die PAngV Anwendung findet, ist insbesondere der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei bestimmten Waren kann zusätzlich die Angabe eines Grundpreises erforderlich sein. Für Preisermäßigungen gelten weitere besondere Vorgaben.

Preisangaben müssen dem jeweiligen Angebot eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich wahrnehmbar sein.

3. Gesetzliche Mängelrechte

Unternehmer müssen bei Verkäufen die gesetzlichen Vorschriften über Sach- und Rechtsmängel beachten.

Ist eine verkaufte Sache mangelhaft, können dem Käufer insbesondere Ansprüche auf Nacherfüllung und – unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen – Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzliche Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.

Gesetzliche Verbraucherrechte dürfen nicht durch unzulässige Vertragsbedingungen oder Angaben im Angebot ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

4. Produktsicherheit

Wer Produkte anbietet, muss die jeweils geltenden produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften beachten.

Bei Verbraucherprodukten können insbesondere die Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit relevant sein.

Bei Online- und anderen Fernabsatzangeboten verlangt Art. 19 der Verordnung für die erfassten Produkte bestimmte gut sichtbare Angaben, unter anderem zur Identität und Erreichbarkeit des Herstellers beziehungsweise gegebenenfalls der verantwortlichen Person sowie zur Identifizierung des Produkts.

Unternehmer müssen außerdem gegebenenfalls Warn- und Sicherheitshinweise sowie besondere Kennzeichnungs-, Registrierungs- oder Rückrufpflichten beachten.

5. Datenschutz

Wer im Zusammenhang mit seinen Angeboten personenbezogene Daten verarbeitet, ist für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften verantwortlich.

Personenbezogene Daten dürfen insbesondere nur auf einer zulässigen Rechtsgrundlage und für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden. Außerdem sind unter anderem die Grundsätze der Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit zu beachten. Dies folgt insbesondere aus Art. 5 und 6 DSGVO.

6. Rechte Dritter und sonstige gesetzliche Vorgaben

Veröffentlichte Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

Zu beachten sind insbesondere:

Urheberrechte,
Marken- und Kennzeichenrechte,
Persönlichkeitsrechte,
wettbewerbsrechtliche Vorschriften,
Jugendschutzbestimmungen sowie
gesetzliche Verbote oder Beschränkungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Für bestimmte Branchen, Produkte oder Dienstleistungen können zusätzliche Genehmigungs-, Registrierungs-, Informations- oder Kennzeichnungspflichten bestehen.

7. Barrierefreiheit

Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten seit dem 28. Juni 2025 die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Zu den vom BFSG erfassten Bereichen gehören unter anderem bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG grundsätzlich von den Anforderungen des § 3 Abs. 1 BFSG ausgenommen. Ob das BFSG auf ein konkretes Angebot Anwendung findet, muss im Einzelfall geprüft werden.

8. Verantwortung des gewerblichen Nutzers

Gewerbliche Nutzer sind dafür verantwortlich, dass ihre Angebote und Unternehmensangaben den für sie geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Sie sollten insbesondere prüfen, ob

die Unternehmens- und Kontaktdaten aktuell sind,
das Angebot richtig und vollständig beschrieben ist,
alle erforderlichen Preis- und Verbraucherinformationen vorhanden sind,
erforderliche Produkt- und Sicherheitshinweise angegeben wurden und
notwendige Genehmigungen oder Registrierungen vorliegen.
Rolle von Suchen.Expert

Suchen.Expert stellt die technische Plattform zur Veröffentlichung von Angeboten und zur Kommunikation zwischen Nutzern bereit.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, wird Suchen.Expert nicht Vertragspartner der zwischen Nutzern geschlossenen Geschäfte.

Suchen.Expert übernimmt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder fachliche Prüfung der von Nutzern veröffentlichten Angebote. 

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.






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