Wer gilt als Unternehmer?
Unternehmer ist nach § 14 Abs. 1 BGB jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Entscheidend ist daher nicht allein, ob eine Person ein Gewerbe angemeldet hat oder sich selbst als gewerblicher Anbieter bezeichnet. Maßgeblich ist vielmehr, ob das konkrete Angebot oder Rechtsgeschäft der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
Als Unternehmer können insbesondere handeln:
Einzelunternehmer und Gewerbetreibende,
Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige,
juristische Personen, beispielsweise GmbH, UG oder AG,
rechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweise GbR, OHG oder KG.
Auch eine natürliche Person kann je nach Anlass sowohl als Unternehmer als auch als Privatperson handeln. Verkauft beispielsweise ein Unternehmer einen Gegenstand ausschließlich aus seinem privaten Haushalt und steht der Verkauf nicht im Zusammenhang mit seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit, kann dieses konkrete Geschäft dem privaten Bereich zuzuordnen sein. Verbraucher ist nach § 13 BGB eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Wann kann gewerbliches oder berufliches Handeln vorliegen?
Ob ein Anbieter als Unternehmer handelt, ist anhand der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Hinweise auf eine unternehmerische Tätigkeit können insbesondere sein:
ein planmäßiges oder wiederkehrendes Anbieten von Waren oder Dienstleistungen,
der Einkauf von Waren zum Zweck des Weiterverkaufs,
das regelmäßige Angebot gleichartiger oder neuer Waren,
das entgeltliche Anbieten eigener Dienstleistungen,
ein professionell organisierter Marktauftritt,
das Auftreten unter einer Firma, Geschäftsbezeichnung oder beruflichen Bezeichnung.
Keines dieser Merkmale entscheidet für sich allein. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der jeweiligen Tätigkeit und des konkreten Angebots.
Warum ist die Unterscheidung auf suchen.expert wichtig?
Die Einordnung als Unternehmer oder Privatperson kann erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. Handelt ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher, können insbesondere zusätzliche Informations- und Verbraucherschutzpflichten gelten.
Je nach Art des Angebots können beispielsweise Vorschriften zum Fernabsatz, zu Verbraucherinformationen, Preisangaben, Produktinformationen, Datenschutz oder zur Anbieterkennzeichnung zu beachten sein.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im Bereich „Für Unternehmer“ des Kundenservice von suchen.expert.
Angaben zum Unternehmerstatus
Nutzer müssen ihren Status auf suchen.expert wahrheitsgemäß angeben. Die Auswahl oder Kennzeichnung eines Nutzerkontos als „Unternehmer“ oder „Privatperson“ ersetzt jedoch keine rechtliche, steuerliche oder gewerberechtliche Prüfung der jeweiligen Tätigkeit.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie bei einem bestimmten Angebot als Unternehmer oder als Privatperson handeln, sollten Sie die konkrete Tätigkeit rechtlich oder steuerlich prüfen lassen.