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Personalausweis verloren – was tun?

Wenn Ihr Personalausweis verschwunden ist, melden Sie den Verlust unverzüglich bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel beim Bürgeramt. Alternativ kann die Polizei die Meldung aufnehmen. Lassen Sie außerdem die Online-Ausweisfunktion sperren. Danach können Sie an den letzten Aufenthaltsorten suchen und bei Bedarf ein neues Ausweisdokument beantragen.

Verlust unverzüglich melden

Die Verlustmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenden Sie sich möglichst sofort an das zuständige Bürgeramt oder eine andere Personalausweisbehörde. Die Meldung kann auch bei einer Polizeidienststelle aufgenommen werden.

Bei einem Diebstahl oder einem konkreten Verdacht auf missbräuchliche Nutzung sollten Sie sich sofort an die Polizei wenden.

Notieren Sie für die Meldung:
- wann Sie den Verlust bemerkt haben
- wo Sie den Ausweis zuletzt sicher gesehen haben
- welche Orte Sie danach besucht haben
- ob gleichzeitig weitere Dokumente oder Karten verschwunden sind

Online-Ausweisfunktion sperren

Die Online-Ausweisfunktion können Sie bei der Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline 116 116 sperren lassen. Die Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz kostenfrei.

Für die telefonische Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort. Wenn es Ihnen nicht vorliegt, wenden Sie sich direkt an die Personalausweisbehörde.

Wichtig: Die telefonische Sperrung ersetzt nicht die vorgeschriebene Verlustmeldung bei der Behörde.

Am Verlustort suchen und Fundstellen informieren

Nachdem die dringenden Meldungen erledigt sind, prüfen Sie die Orte, an denen der Ausweis verloren gegangen sein könnte.

- Taschen, Kleidung, Fahrzeug und Wohnung gründlich durchsuchen
- Geschäfte, Restaurants oder Veranstaltungsorte kontaktieren
- beim Fundbüro des Ortes nachfragen
- bei Bus, Bahn, Taxi oder Flughafen den zuständigen Fundservice kontaktieren
- am Arbeitsplatz, in der Schule oder in anderen besuchten Einrichtungen nachfragen

Nennen Sie bei telefonischen Nachfragen nur die Angaben, die zur Zuordnung erforderlich sind. Geben Sie keine PIN, kein Sperrkennwort und keine vollständige Ausweisnummer weiter.

Neuen Personalausweis beantragen

Wenn Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen, benötigen Sie in der Regel einen neuen Personalausweis. Der Antrag wird persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde gestellt.

Je nach Behörde können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:
- ein gültiger oder abgelaufener Reisepass
- ersatzweise eine Geburtsurkunde oder ein anderer geeigneter Identitätsnachweis
- ein aktuelles biometrisches digitales Lichtbild
- die Verlustmeldung, sofern sie nicht bereits bei derselben Behörde aufgenommen wurde

Seit dem 1. Mai 2025 werden für neue Ausweisdokumente grundsätzlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet. Diese können bei einem angeschlossenen Fotodienstleister oder, sofern angeboten, direkt bei der Behörde erstellt werden. Informieren Sie sich vor dem Termin über die örtlichen Möglichkeiten.

Wenn Sie kurzfristig ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie nach einem vorläufigen Personalausweis fragen. Er ist höchstens drei Monate gültig.

Wichtiger Hinweis

suchen.expert ist keine Behörde und keine offizielle Meldestelle. Wenden Sie sich bei Verlusten, Funden, Unfällen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen je nach Sachverhalt zunächst an das zuständige Fundbüro, die Polizei oder andere zuständige Stellen. Dringende Maßnahmen und gesetzlich erforderliche Meldungen dürfen durch die Erstellung eines Inserats nicht verzögert werden.

Ein Inserat auf suchen.expert bietet eine freiwillige, ergänzende Möglichkeit zur Information und Kontaktaufnahme. Es ersetzt weder eine gesetzlich erforderliche Meldung noch einen notwendigen Notruf.

Verlustinserat auf suchen.expert erstellen

Nachdem Sie den Verlust offiziell gemeldet und die Online-Ausweisfunktion gesperrt haben, können Sie ein Verlustinserat auf suchen.expert erstellen. Wählen Sie die passende Kategorie „Dokumente & Wertpapiere“.

Für das Inserat genügen:
- ungefährer Verlustort
- Datum oder Zeitraum des Verlusts
- Art des Dokuments
- eine Beschreibung der Hülle oder anderer gemeinsam verlorener Gegenstände
- eine sichere Kontaktmöglichkeit

Veröffentlichen Sie niemals:
- die vollständige Ausweisnummer
- die Zugangsnummer auf der Vorderseite
- Ihr vollständiges Geburtsdatum oder Ihre vollständige Anschrift
- Fotos oder Scans des Ausweises
- PIN, PUK oder Sperrkennwort

Typ, Kategorie, Situation und Ort können nach der Veröffentlichung nicht mehr geändert werden. Prüfen Sie diese Angaben deshalb vor dem Einreichen besonders sorgfältig.

Fundmeldungen kontrollieren

Prüfen Sie regelmäßig die Fundmeldungen in der Kategorie „Dokumente & Wertpapiere“. Vergleichen Sie Fundort und Zeitpunkt mit Ihrem Verlust, ohne vertrauliche Ausweisdaten öffentlich preiszugeben.

Teilen Sie den Inseratslink bei Bedarf mit örtlichen Fundstellen oder Einrichtungen, die Sie am Verlusttag besucht haben.

Vorsicht bei Kontaktaufnahmen

Seien Sie zurückhaltend, wenn sich jemand als Finder meldet.

- keine Ausweisnummer, PIN oder Sicherheitskennwörter übermitteln
- keine unbekannten Links öffnen
- keine Vorauszahlung für Versand oder Herausgabe leisten
- eine Übergabe möglichst bei einer Behörde, Polizeidienststelle oder an einem anderen sicheren Ort vereinbaren
- verdächtige Nachrichten oder Zahlungsforderungen abbrechen

Weitere Hinweise finden Sie unter Tipps zur Betrugsbekämpfung.

Wenn der Personalausweis wiedergefunden wurde

Das Wiederauffinden müssen Sie ebenfalls unverzüglich der Personalausweisbehörde melden und den Ausweis dort vorlegen. Verwenden Sie ihn nicht einfach weiter, bevor die Behörde bestätigt hat, dass dies wieder zulässig ist.

Eine gesperrte Online-Ausweisfunktion kann nicht telefonisch entsperrt werden. Wenden Sie sich dafür persönlich an die Personalausweisbehörde.



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